Der Nachweis von PAK erfolgt in der Regel mittels chromatographischer Verfahren (HPLC, GC). Dazu ist es notwendig, die gesuchten Verbindungen aus dem Testmaterial zu lösen, z. B. durch mikrowellenbeschleunigte Lösemittel
Extraktion (Microwave Accelerated Solvent Extraction, MASE). Um die Extraktion zu erleichtern und eine kleine aber repräsentative Probe zu erhalten, muss das Probenmaterial zunächst auf eine Korngröße von ca. 0,5 mm zerkleinert werden.
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, kurz PAK, entstehen generell bei Verbrennungen und finden sich z. B. in Zigarettenrauch oder Ölprodukten. PAK-haltige Mineralöle werden u. a. in Kautschukerzeugnissen als Weichmacher eingesetzt, vor allem bei schwarz eingefärbten Produkten, wie z. B. in Fahrzeugreifen, aber auch in Gummigriffen von Werkzeugen oder in Schuhsohlen. Einige PAK haben beim Menschen eindeutig krebserregende Wirkung, daher gibt es Richtwerte für die maximale Konzentration in Verbraucherprodukten.